Erstinformation
Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 12 FinVermV
Name und Anschrift
Fonds-Invest GmbH
Waldshuter Straße 8
79725 Laufenburg
Telefon: +49 (0)7763 – 803 333
E-Mail: info@fonds-invest.de
Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Freiburg i. Br.: HRB 709365
Geschäftsführer: Oliver Huber
Tätigkeit und Registerbehörde
Gemeldet bei der IHK Hochrhein-Bodensee als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. (1) S.1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Zuständige Behörde:
IHK Hochrhein-Bodensee
Schützenstraße 8
78462 Konstanz
www.konstanz.ihk.de
Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs.1 GewO und Eintragung im Vermittler-Register
Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon +49 (0) 180-60 05 85 0*
Email: vr@dihk.de
*) dt. Festnetz 0,20 €/ Anruf; Mobilfunknetze maximal 0,60 €/ Anruf
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
D-F-143-M4NB-13
Erlaubnisbehörde
IHK Hochrhein-Bodensee
Schützenstraße 8
78462 Konstanz
www.konstanz.ihk.de
Emittenten und Anbieter
Die Fonds-INVEST GmbH vermittelt Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. (1) S. 1 Nr. 1 zulässig ist. Schwerpunkt bilden vermögensverwaltende, aktiv gemanagte Fonds.
Anteile oder Aktien an:
- inländischen offenen Investmentvermögen,
- offenen EU-Investmentvermögen oder
- ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
Anschrift der Schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten zwischen Finanzanlagevermittlern und Anlegern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) www.bafin.de (für Verbraucher)
Information über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung
Im Zusammenhang mit der Anlagenvermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.