Erstinformation

Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 12 FinVermV

Name und Anschrift

Fonds-Invest GmbH
Waldshuter Straße 8
79725 Laufenburg

Telefon: +49 (0)7763 – 803 333
E-Mail: info@fonds-invest.de

Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Freiburg i. Br.: HRB 709365

Geschäftsführer: Oliver Huber

Tätigkeit und Registerbehörde

Gemeldet bei der IHK Hochrhein-Bodensee als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. (1) S.1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Zuständige Behörde:

IHK Hochrhein-Bodensee
Schützenstraße 8
78462 Konstanz
www.konstanz.ihk.de

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs.1 GewO und Eintragung im Vermittler-Register

Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Str. 29
10178 Berlin

Telefon +49 (0) 180-60 05 85 0*
Email: vr@dihk.de

*) dt. Festnetz 0,20 €/ Anruf; Mobilfunknetze maximal 0,60 €/ Anruf

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:

D-F-143-M4NB-13

Erlaubnisbehörde

IHK Hochrhein-Bodensee
Schützenstraße 8
78462 Konstanz
www.konstanz.ihk.de

Emittenten und Anbieter

Die Fonds-INVEST GmbH vermittelt Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. (1) S. 1 Nr. 1 zulässig ist. Schwerpunkt bilden vermögensverwaltende, aktiv gemanagte Fonds.

Anteile oder Aktien an:

  • inländischen offenen Investmentvermögen,
  • offenen EU-Investmentvermögen oder
  • ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen

Anschrift der Schlichtungsstelle

Bei Streitigkeiten zwischen Finanzanlagevermittlern und Anlegern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) www.bafin.de (für Verbraucher)

Information über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung

Im Zusammenhang mit der Anlagenvermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.