Das neue Altersvorsorgedepot –
Staatliche Förderung, die sich wirklich lohnt.
Jetzt informieren und früh starten.
Ab 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot und bietet cleveren Anlegern hohe staatliche Förderung von 25 – 50 % plus Kinderzulage und Steuerfreiheit
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorge-Depot ist die neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es startet offiziell am 1. Januar 2027.
Das Besondere: Das Depot investiert direkt in Investmentfonds – transparent, flexibel und mit einer staatlichen Förderung, die deutlich attraktiver ist als alles, was Riester je geboten hat.
Staatliche Zulagen
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr – einkommensunabhängig: Der Staat zahlt 50 % auf die ersten 360 € eigener Einzahlung und 25 % auf alles bis 1.800 €. Macht zusammen 540 € jährlich, die direkt auf Ihr Depot fließen.
300 € Kinderzulage pro Kind: Bereits ab 25 € Eigenbeitrag im Monat erhalten Sie 300 € pro Kind und Jahr zusätzlich vom Staat.
Bonus & Steuervorteile
Berufseinsteiger- & Geringverdiener-Bonus: Wer unter 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 € Startbonus. Bei einem Bruttoeinkommen unter 26.250 € gibt es zusätzlich 175 € pro Jahr.
Steuerfrei wachsen bis zur Rente: In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und kein Solidaritätszuschlag an. Kursgewinne, Dividenden, Zinsen – alles wächst unbelastet wodurch man überproportional vom Zinseszinseffekt profitiert.
Flexibilität & Kosten
Vererbbar: Das Depot kann vererbt werden.
Entnahme für Wohneigentum möglich: Eine steuerfreie Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Keine Ausgabegebühren – über 10.000 Fonds: Investitionen ohne bankenübliche Aufschläge. Kostenfreier Fondstausch jederzeit möglich – aus über 10.000 Fonds wählen.
Das Altersvorsorge-Depot startet am 1. Januar 2027.
Wer jetzt handelt, sichert sich den Vorsprung und profitiert von Anfang an maximal von der staatlichen Förderung.

Ein Beispiel, das für sich spricht.
So sieht das in der Praxis aus.
Stellen Sie sich vor: Sie zahlen jeden Monat 150 € in Ihr Altersvorsorge-Depot ein. Nicht mehr als ein kleiner Wochenendausflug mit der Familie, aber mit einer ganz anderen Wirkung.
Der Staat legt sofort drauf: 540 € Grundzulage im Jahr, plus 300 € für jedes Ihrer Kinder. Aus Ihren 1.800 € Jahreseinzahlung werden so 2.340 € – plus 300 € pro Kind.
Für eine junge Familie mit zwei Kindern bedeutet das: Das Depot wächst bei 6 % Rendite in 15 Jahren auf über 67.000 €– obwohl Sie selbst nur 27.000 € eingezahlt haben.
Über 40.000 € Gewinn. Gefördert vom Staat. Für Ihre Zukunft.
Fast alle profitieren
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Berufseinsteiger & unter 30 – perfekter Zeitpunkt: Wer jetzt startet, hat den größten Hebel. Der Zinseszins-Effekt über 30+ Jahre ist enorm – und der einmalige Berufseinsteiger-Bonus von 200 € macht den Start noch attraktiver. Früh anfangen ist hier die beste Entscheidung, die man treffen kann.
Unter 50 Jahren – voller Einsatz empfohlen: Wer noch mindestens 15 Jahre bis zur Rente hat, profitiert am stärksten. Die Kombination aus Zulage, Steuerfreiheit und Zinseszins-Effekt entfaltet über lange Laufzeiten ihre volle Wirkung. Das Altersvorsorge-Depot bietet ein Renditepotenzial, das Riester nie hatte.
50 bis 55 Jahre – Einstieg oft noch sinnvoll: Auch mit mittlerem Horizont bildet die staatliche Förderung einen echten Renditekick. Gutverdiener profitieren zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung – die tatsächliche Förderquote kann dann sogar höher liegen als die Zulagentabelle vermuten lässt.
Ab 55 Jahren – sorgfältig abwägen: Wer weniger als zehn Jahre bis zur Rente hat, sollte vergleichen: Ein herkömmlicher Fondssparplan mit 25 % Abgeltungssteuer kann je nach persönlichem Steuersatz im Rentenalter vorteilhafter sein. Eine Kombination beider Wege ist oft die klügste Lösung.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Kontaktformular Altersvorsorgedepot
Haben Sie Fragen oder möchten Sie wissen, was das Altersvorsorgedepot konkret für Sie bedeutet?
Wir beraten Sie gerne kostenlos. Füllen Sie einfach das Formular aus oder melden Sie sich direkt per Telefon oder E-Mail bei uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Telefon: +49 (0)7763 – 803 333
E-Mail: info@fonds-invest.de
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im Dezember 2025 beschlossen, CDU/CSU und SPD haben sich im März 2026 auf die finale Förderstruktur geeinigt. Der Bundestag stimmte am 26. März 2026 ab. Der Bundesrat hat am 8. Mai dem Altersvorsorge-Reformgesetz zugestimmt, das die Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Eröffnen Sie jetzt Ihr Altersvorsorgedepot um maximal profitieren zu können.
Für wen ist das Altersvorsorgedepot interessant?
Langer Anlagehorizont (15+ Jahre)
Für alle unter 50 mit mindestens 15 Jahren bis zur Rente ist das Altersvorsorgedepot in der Regel die attraktivste Form der geförderten Altersvorsorge. Die Kombination aus bis zu 540 € Grundzulage, steuerfreier Ansparphase und hoher Aktienquote bietet ein Renditepotenzial, das Riester nie hatte. Je länger der Anlagehorizont, desto stärker wirkt der Zinseszins-Effekt.
Mittlerer Horizont (10–15 Jahre)
Auch mit 50 bis 55 Jahren kann ein Einstieg sinnvoll sein. Die staatliche Förderung bildet bereits einen deutlichen Renditepuffer. Auch wichtig: Bei höherem Einkommen kann die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug die Zulagen sogar übersteigen. Beiträge ins Altersvorsorgedepot können nämlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Gutverdiener ist die effektive Förderquote wegen der zusätzlichen Steuerersparnis darum oft höher, als die Zulagentabelle auf den ersten Blick vermuten lässt. Geringverdiener mit niedrigem Steuersatz profitieren dagegen primär von den Zulagen selbst.
Kurzer Horizont (unter 10 Jahre)
Wer weniger als zehn Jahre bis zur Rente hat, sollte sorgfältig abwägen, ob nicht ein herkömmlicher Fonds-Sparplan im normalen Depot mit 25% Abgeltungssteuer vorteilhafter ist als das Altersvorsorgedepot. Letzteres ist zwar anfangs steuerfrei, aber später greift der persönliche Steuersatz. Je nachdem, wo dieser im Rentenalter liegt, könnte ein Besparen im herkömmlichen Depot also sinnvoller sein. Hierbei sollte natürlich auch die Förderung berücksichtigt werden, die je nach persönlichen Bedingungen auch in 10 oder weniger Jahren einen spürbaren Vorteil gegenüber einem ungeförderten Depot bringen kann. Es könnte sich also auch eine Kombination aus Altersvorsorgedepot im Umfang der geförderten Beiträge sowie einem regulären Fonds-Sparplan für alles darüber hinaus anbieten.
Altersvorsorgedepot für Kinder?
Ein eigenständiges Altersvorsorgedepot für minderjährige Kinder ist im Rahmen der aktuellen Reform nicht vorgesehen. Für Kinder soll es die sogenannte Frühstart-Rente geben. Förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot sind nur Personen, die selbst GRV-pflichtversichert, verbeamtet, selbstständig oder mittelbar berechtigt (Ehepartner) sind. Schüler, Studierende ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Kinder erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht.
Altersvorsorgedepot für Studenten und Berufseinsteiger?
Sobald ein Kind eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt (auch Ausbildung), wird es selbst förderberechtigt und kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Unter-25-Jährige erhalten zusätzlich den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die Grundzulage ist zweistufig und einkommensunabhängig: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr gibt es 50 Cent vom Staat (max. 180 €), für jeden weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent (max. 360 €). Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr. Obendrauf: 300 € Kinderzulage pro Kind – bereits voll ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 € Startbonus. Wer unter 26.250 € brutto verdient, bekommt zusätzlich 175 € Geringverdiener-Bonus. Gut Verdienende profitieren sogar extra über die automatische Günstigerprüfung in der Steuererklärung.
Wer bekommt die staatliche Förderung?
Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung – also Angestellte und Beamte. Aber auch alle Selbstständigen können das Altersvorsorgedepot nutzen, egal ob Freelancer, Unternehmer oder Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Studenten ohne eigenes Einkommen sind grundsätzlich nicht förderberechtigt. Gleiches gilt für volljährige Schüler ohne eigenes Einkommen.
Wie sicher ist mein Kapital bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft?
Ihr Kapital bleibt selbst bei Insolvenz einer Fondsgesellschaft geschützt.
Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Den staatlichen Steuerabzug erhält man auf bis zu 6.870 € eigene Einzahlungen pro Jahr (570 €uro pro Monat). Es gibt keine gesetzliche Mindesteinzahlung – man kann bereits mit 10 €uro pro Monat starten. Wichtig: Nur zertifizierte UCITS-Produkte wie ETFs und Fonds sind zugelassen; Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen.
Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?
Ja. Das Gesetz sieht eine Übertragungsmöglichkeit von Riester-Verträgen auf das neue Altersvorsorgedepot vor, sodass du dein angespartes Kapital mitnehmen kannst. Details zur konkreten Abwicklung werden mit dem offiziellen Start im Jahr 2027 bekannt gegeben.
Kann ich bestehende Rürup und/oder Betriebsrente in Altersvorsorgedepot einbringen?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ausschließlich für die private Altersvorsorge im Sinne der bisherigen Riester-Systematik konzipiert. Rürup-Verträge (Basisrente) und die betriebliche Altersvorsorge sind eigenständige Systematiken mit eigenen Regelwerken – sie bleiben davon unberührt und können nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und kein Solidaritätszuschlag auf Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen an – Ihr Depot wächst steuerfrei. In der Rentenphase werden die Auszahlungen dann mit deinem (meist niedrigeren) persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das nachgelagerte Besteuerungsmodell ist besonders vorteilhaft für Menschen mit hohem Einkommen in der Erwerbsphase.
Kann ich vor Rentenbeginn Geld entnehmen?
Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen – du verlierst erhaltene Förderungen und musst Steuern nachzahlen. Eine Ausnahme besteht für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (sog. Wohn-Riester-Nachfolger); hier sind geförderte Entnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wie erfolgt die Auszahlung im Rentenalter?
Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren) kann bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden. Der Rest wird als Auszahlplan ausgezahlt – mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
Disclaimer: Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.